Allgemeine Geschäftsbedingungen

der AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- und Pflegeberufe AG, Bremen



1. Gegenstand der Vereinbarung

Der Kunde erteilt der AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- u. Pflegeberufe AG (nachstehend AS AG genannt) den Auftrag, die Forderung aus der Leistungserbringung gegenüber Kostenträgern oder Privatpersonen abzurechnen. Grundlage der Abrechnung sind die vom Kunden mit den Kostenträgern vereinbarten Vergütungen, die der AS AG vor der ersten Abrechnung zu übermitteln sind. Der Kunde verpflichtet sich, Vergütungsänderungen unverzüglich der AS AG mitzuteilen. Die steuerlich abzugsfähige Bearbeitungsgebühr ergibt sich aus dem persönlichen Angebot. Für eingehende Pfändungen, Aufrechnungsersuchen von Beiträgen oder Zahlungsverbote, berechnet die AS AG 50,00 € netto je Vorgang.


2. Zusicherung von Forderungseigenschaften

Der Kunde erklärt, dass bestehende Verträge zu anderen Abrechnungsdienstleistern, zum Zeitpunkt der Beauftragung der AS AG, beendet sind. Außerdem versichert der Kunde, dass er hinsichtlich derjenigen Forderungen, welche er der AS AG zum Zwecke der Rechnungserstellung und des Forderungseinzugs abgetreten hat, in voller Höhe verfügungsberechtigt ist, keine Pfändungsankündigungen vorliegen, die Forderungen dem Patienten bzw. Kostenträger noch nicht in Rechnung gestellt worden sind und keine Einreden des Patienten bzw. Kostenträgers vorliegen.


3. Beitragsschulden

Der Kunde versichert mit seiner Unterschrift, dass keine Beitragsschulden bei einem Kostenträger bestehen.


4. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen an die AS AG gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.


5. Sofortauszahlung (Kreditgewährung)

Auf Wunsch des Kunden kann die AS AG Sofortauszahlungen leisten, d.h. die AS AG ist nicht zur Sofortauszahlung verpflichtet. Zur Sicherung der Sofortauszahlung tritt der Kunde hiermit seine bestehenden und künftig entstehenden Forderungen gegenüber sämtlichen Kostenträgern und/oder Patienten, sowie entstehende Forderungen gegenüber anderen Abrechnungsstellen in der Höhe der geleisteten Sofortauszahlung zzgl. Zinsen an die AS AG ab, welche die Abtretung hiermit annimmt. Die AS AG ist berechtigt, die ihr abgetretenen Forderungen zur Sicherheit abzutreten. Unsere Vorschussgebühr für die Kreditgewährung ist kalkuliert auf einen hundertprozentigen Geldeingang nach 45 Tagen und einen Jahreszins von 10,8 %. Die von der AS AG berechneten Gebühren werden im Rahmen der Sofortauszahlung dem Kundenkonto belastet.

Die AS AG kann bereits geleistete Sofortauszahlungen vom Kunden zurückverlangen oder eine Sofortauszahlung verweigern, wenn die vom Kunden an die AS AG zum Zwecke der Rechnungserstellung und des Forderungseinzugs abgetretene Forderungen nicht in voller Höhe bestehen, die Forderungen nicht wirksam in Rechnung gestellt werden können, die Begleichung der abgerechneten Forderungen zweimal vergeblich angemahnt wurde, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Zahlungspflichtigen eingeleitet wurde, den Forderungen eine der unter Ziffer 2. und 3. dieser Vereinbarung zugesicherte Eigenschaft fehlt oder ein Ermittlungsverfahren gegen den Leistungserbringer läuft. Hat die AS AG eine geleistete Sofortauszahlung vom Kunden zurückverlangt und hat der Kunde die erhaltene Sofortauszahlung in voller Höhe zurückgezahlt, so wird die AS AG die dem entsprechenden Vorgang zugrundliegende Forderung des Kunden gegenüber Dritten wieder an den Kunden abtreten. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass er einer Zahlungsaufforderung der AS AG zur Rückzahlung einer geleisteten Sofortauszahlung durch fristgerechte Zahlung des geforderten Betrages Folge leisten wird und erklärt hiermit, dass er hierzu wirtschaftlich in der Lage ist.


6. Direktzahlung

Eine Aufforderung des Kunden an den Rechnungsempfänger, die Zahlungen nicht an die AS AG, sondern an ihn selbst oder einen Dritten zu leisten, ist nicht zulässig. Dies gilt auch für etwaige von der AS AG nach Beendigung der Zusammenarbeit noch erstellten Abrechnungen. Sollte der Kunde Direktzahlungen von Dritten auf von der AS AG erstellte Abrechnungen erhalten, so wird der Kunde die AS AG hierrüber unverzüglich informieren und die entsprechenden Beträge an die AS AG auszahlen. Um Direktzahlungen zu vermeiden, bevollmächtigt der Kunde die AS AG, die bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin hinterlegte Bankverbindung durch die Bankdaten der AS AG zu ersetzen.


7. Mahnverfahren

Die Rechnungen werden von der AS AG zweimal angemahnt, danach wird der Kunde unterrichtet.


8. Abwicklung von Geschäftsbeziehungen

Die gegenseitigen Forderungen der Vertragsparteien aus der Geschäftsbeziehung werden mindestens monatlich abgerechnet. Das aus der Abrechnung resultierende Guthaben wird auf das der AS AG bekannte Konto überwiesen. Über den Stand der Forderungen und Geldbewegungen wird der Kunde monatlich informiert. Die Unterlagen und mitgeteilte Saldenstände gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 30 Tagen schriftlich widersprochen wird.


9. Vertragsdauer und -beendigung

Die Dauer des Vertrages ist unbestimmt. Der Kunde kann ohne Einhaltung einer Frist die Zusammenarbeit jederzeit beenden. Die AS AG kann die Zusammenarbeit mit einer Frist von vier Wochen beenden. Bei Beendigung der Zusammenarbeit ist ein Minusstand auf dem Geldkonto vom Kunden unverzüglich auszugleichen.


10. Änderungen der Vertragsbedingungen

Die jeweils gültigen AGB hängen in den Geschäftsräumen der AS AG frei zugänglich (Wartebereich) aus. Die gültige Fassung ist außerdem auf unserer Internetseite as-bremen.de einsehbar.


11. Datenschutz

Die AS AG verpflichtet sich, die vom Kunden übergebenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Weisungen des Kunden zu verarbeiten oder zu nutzen. Näheres regelt die abzuschließende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.


12. Salvatorische Klausel

Zusätze oder Streichungen in dieser Vereinbarung haben keine Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung auch nur teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem gewollten Vertragsinhalt in rechtlich zulässiger Form am weitesten entspricht. Für etwaige Streitigkeiten aus der Vereinbarung sind ausschließlich die Gerichte des Landes Bremen zuständig.

Fassung 04/18